Beratungsbesuch durchführen
Wir führen den Beratungsbesuch strukturiert und wertschätzend durch – bei Ihnen vor Ort oder nach Absprache digital.
Wir unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige beim gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Persönlich, professionell und mit einem klaren Blick auf Ihre Pflegesituation.
Unsere Pflegeberatung verbindet gesetzliche Anforderungen mit echter Hilfe im Alltag.
Wir führen den Beratungsbesuch strukturiert und wertschätzend durch – bei Ihnen vor Ort oder nach Absprache digital.
Wir besprechen Versorgung, Belastung, Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige.
Sie erhalten konkrete Empfehlungen für die häusliche Pflege und für sinnvolle nächste Schritte.
Wir helfen dabei, den verpflichtenden Beratungsbesuch zuverlässig und stressfrei zu organisieren.
Unsere Beratung zeigt konkrete Möglichkeiten, wie sich der Pflegealltag besser strukturieren lässt.
Sie profitieren von fachlich fundierter Beratung und einer verständlichen, menschlichen Kommunikation.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI betrifft Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.
Hinweis: Bitte prüfen Sie im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse, welche Fristen und Anforderungen für Ihre konkrete Situation gelten.
Es handelt sich um einen gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch für bestimmte Pflegegeldempfänger in der häuslichen Pflege.
Die Häufigkeit richtet sich nach Pflegegrad und individueller Situation. Die genauen Fristen sollten mit der Pflegekasse abgestimmt werden.
Es geht um die Qualität der häuslichen Pflege, Unterstützung für Angehörige und Hinweise zur besseren Versorgung.
Ja, gerade Angehörige profitieren häufig von praktischen Tipps, Entlastungshinweisen und fachlicher Orientierung.