Verständlich • empathisch • zuverlässig

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – sicher, freundlich und unkompliziert

Wir unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige beim gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Persönlich, professionell und mit einem klaren Blick auf Ihre Pflegesituation.

  • Für Pflegegeldempfänger geeignet
  • Hausbesuch oder digitale Beratung
  • Einfühlsame Begleitung für Angehörige
Illustration für Pflegeberatung
Pflegegrade 2–5Beratungsbesuch je nach Pflegegrad regelmäßig erforderlich
PflegegeldRelevant bei Pflege zu Hause mit Pflegegeldbezug
UnterstützungPraktische Hinweise zur Pflege im Alltag
Leistungen

Was wir für Sie tun

Unsere Pflegeberatung verbindet gesetzliche Anforderungen mit echter Hilfe im Alltag.

Beratungsbesuch durchführen

Wir führen den Beratungsbesuch strukturiert und wertschätzend durch – bei Ihnen vor Ort oder nach Absprache digital.

Pflegesituation einschätzen

Wir besprechen Versorgung, Belastung, Hilfsmittel und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige.

Hinweise & Empfehlungen geben

Sie erhalten konkrete Empfehlungen für die häusliche Pflege und für sinnvolle nächste Schritte.

Ihre Vorteile

Mehr Sicherheit im Pflegealltag

Gesetzliche Pflicht sicher erfüllen

Wir helfen dabei, den verpflichtenden Beratungsbesuch zuverlässig und stressfrei zu organisieren.

Praktische Entlastung für Angehörige

Unsere Beratung zeigt konkrete Möglichkeiten, wie sich der Pflegealltag besser strukturieren lässt.

Kompetente Ansprechpartner

Sie profitieren von fachlich fundierter Beratung und einer verständlichen, menschlichen Kommunikation.

Ablauf

So läuft die Beratung ab

  1. Kontaktaufnahme: Sie melden sich telefonisch oder über das Formular.
  2. Terminvereinbarung: Wir finden einen passenden Termin für Hausbesuch oder Beratung.
  3. Beratung: Wir besprechen Ihre Pflegesituation und geben konkrete Empfehlungen.
  4. Nachweis: Die erforderliche Rückmeldung erfolgt entsprechend des Beratungsformats.

Für wen ist die Beratung wichtig?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI betrifft Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Hinweis: Bitte prüfen Sie im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse, welche Fristen und Anforderungen für Ihre konkrete Situation gelten.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Es handelt sich um einen gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch für bestimmte Pflegegeldempfänger in der häuslichen Pflege.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach Pflegegrad und individueller Situation. Die genauen Fristen sollten mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Worum geht es bei dem Termin?

Es geht um die Qualität der häuslichen Pflege, Unterstützung für Angehörige und Hinweise zur besseren Versorgung.

Kann die Beratung auch Angehörigen helfen?

Ja, gerade Angehörige profitieren häufig von praktischen Tipps, Entlastungshinweisen und fachlicher Orientierung.